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   OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13   

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https://dejure.org/2015,55976
OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13 (https://dejure.org/2015,55976)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.06.2015 - 7 U 155/13 (https://dejure.org/2015,55976)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 7 U 155/13 (https://dejure.org/2015,55976)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 634 Nr 4 BGB, § 634a Abs 1 Nr 2 BGB, § 634a Abs 2 BGB, § 640 BGB
    Sachverständigentätigkeit: Haftung des Bausachverständigen wegen fehlerhafter Planung und Betreuung der Herstellung eines Produktionshallenfußbodens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • baurechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen einer behauptet fehlerhaften Planung und Empfehlung im Zusammenhang mit der Herstellung eines Produktionshallenfußbodens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planervertrag = Werkvertrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planervertrag ist Werkvertrag! (IBR 2016, 401)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.10.2007 - X ZR 101/06

    Anforderungen an die Substantiierung der Mängelrüge beim Werkmangel;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Nachdem die Klägerin über die Nachunternehmerin Kenntnis von etwaigen Mängeln der Planung des Beklagten erhalten und sie den Beklagten hiervon unterrichtet hatte, oblag es nunmehr dem Beklagten, zu ermitteln, ob und ggf. welcher Fehler seiner (Gesamt)Planung vorliegt; der bloße Hinweis der Klägerin auf einen etwaigen Mangel der Planung des Beklagten durch die Bezugnahme u.a. auf die Bedenkenanzeige der Nachunternehmerin reichte für die Geltendmachung ihrer Rechte aus (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2007 - X ZR 101/06, bei Juris Rn 18).

    Eine Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung ist im Lichte des § 203 BGB - Verweigerung der Fortsetzung der Verhandlungen - zu betrachten (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 2007 - X ZR 101/06, a.a.O. Rn 21.

  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 4/10

    Mängelhaftung im Werkvertragsrecht: Sekundärhaftung von Sonderfachleuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Die Anwendung dieser Grundsätze ist nicht auf den Architekten beschränkt, vielmehr gelten diese auch für den umfassend beauftragten Ingenieur (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 4/10, bei Juris Rn 10 f.).
  • EuGH, 27.05.1986 - 87-88/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Ein solches ist der Fall, wenn der Bauherr - hier also die Klägerin - einen Sachverständigen zur Wahrnehmung seiner Interessen mit der Nachbesserung beauftragt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1987 - 88/85, bei Juris Rn 25 bis 27).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    In einem solchen Fall treffen die Vertragsparteien durch ihren Meinungsaustausch regelmäßig eine "Überprüfungsvereinbarung' (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - VII ZR 194/05, bei Juris Rn 11 f.).
  • BGH, 11.10.2001 - VII ZR 475/00

    Formularmäßiger Ausschluß von Schadensersatzforderungen im Rahmen der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Nach dem Inhalt und dem Zweck sowie der Interessenlage der Parteien hatte der Beklagte somit gleich einem Architekten, der einen Erfolg und nicht lediglich einen nur für das Arbeitsergebnis bedeutsamen Arbeitseinsatz schuldet, einen erfolgsbezogenen Beitrag zur Verwirklichung eines Werkes zu leisten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2001 - VII ZR 475/00, bei Juris Rn 21 f.).
  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Dies stellte eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter dar (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2008 - I ZR 58/06, NJW-RR 2009, 470, 471 Rn 11) und begründete einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne von § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO (vgl. MünchKomm-ZPO/Musielak, 4. Auf., § 309 Rn 14).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 61/05

    Abgrenzung von Dienst- und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Die Annahme von Verhandlungen ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Unternehmer von vornherein jede Verantwortung für den Mangel ablehnt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2006 - III ZR 61/05, bei Juris Rn 17).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Denn ist bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten, so ist der Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten (vgl. BGH Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 204/89, bei Juris Rn 45).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 249/77

    Verjährung der Ansprüche des Bauherrn gegen einen geologischen Gutachter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Denn durch eine solche Zahlung bringt der Besteller dem Auftragnehmer gegenüber in der Regel schlüssig zum Ausdruck, das Werk - jedenfalls in der Hauptsache - als vertragsgemäß hergestellt zu billigen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1978 - VII ZR 249/77, bei Juris Rn 19 f.).
  • BGH, 11.05.1978 - VII ZR 313/75

    Hemmung der Verjährung durch Prüfung des Werks eines Dritten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2015 - 7 U 155/13
    Die Hemmung der Verjährung wird mithin in derartig gelagerten Fällen nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Architekt sich - für den Bauherrn nicht erkennbar - auf die Prüfung solcher Mängel beschränkt, die einem Dritten zur Last gelegt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1978 - VII ZR 313/75, bei Juris Rn 20, 25, 26).
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